Wir Planen und Errichten Brandmeldeanlagen
Was soll abgesichert werden? Ihr Haus - Ihr Hof - Ihr Scheune - die eigene vier Wände - Ihr Firmengelände ..... das alles sollte nicht in Rauch aufgehen!
Wir helfen Ihnen dieses umzusetzen und erabeiten mit Ihnen ein Sicherheitskonzept.
Was Sie als Bürger wissen sollten:
Rauchwarnmelder nach § 13 Abs 5 HBO
Nach Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Bauordung (HBO) vom 20. Juni 2005 (GVBI.IS.434) "müssen in Wohnungen, Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Flure, über die Rettungswege führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 ensprechend auszustatten."